Förderbedarf
(*1) Besuch bei einem Facharzt:
Besuchen Sie einen Kinder- und Jugendarzt oder einen Kinder- und Jugendpsychiater.
Beratung durch die Beratungsstelle vom Schulamt (siehe Adresse unten)
(*2) Nachteilsausgleich :
Es werden je nach Bedarf des Schülers spezifische Maßnahmen eingerichtet, zum Beispiel: mehr Zeit bei den KA, Klausuren oder Prüfungen, besondere Photokopien, Benutzung des Taschenrechners oder von Hörbücher der Schulbibliothek. Die Lehrer sind dazu verpflichtet die Maßnahmen, die in der Klassenkonferenz beschlossen worden sind, einzuhalten.
Es gibt zwei Referenzlehrerinnen am DFG für dieses Thema. Auf der französischen Seite Mme Hack und für die deutsche Seite Frau Härtel (allerdings nur bezgl. LRS).
Sie können sie für weitere Frage unter ihrer jeweiligen Schuladresse
Und wenn sie mit Eltern Kontakt aufnehmen möchten, können Sie es gern über
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Hier eine kleine Auswahl an Links, die vielleicht helfen können weitere Informationen und/oder ein anderer Blickwinkel über diese Themen zu bekommen:
Beratungsstelle Schulamt Freiburg:
Hochbegabung:
AD(H)S: